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Allgemeines
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin und umfasst die Erkennung, Behandlung und Verhütung von Zahnstellungs- und Kieferanomalien. Eine korrekte Zahn- und Kieferstellung ist für die gesamte Gesundheit wichtig, es geht in der Kieferorthopädie nicht nur um die Ästhetik, sondern vor allem um ein harmonisches Zusammenspiel von Zähnen, Kiefern, Muskeln und Weichteilen, um Kaufunktion, Sprachentwicklung und Nasenatmung zu gewährleisten. Früh erkannte Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer lassen sich oftmals mit einfachen Mitteln beheben!

Behandlungsablauf
Erstberatung
Diagnostik
Besprechung
Frühbehandlung
Klassische KFO-Behandlung
Erwachsenen Behandlung
Retention



Erstberatung
Da wir uns für die ausführliche Beratung gerne ausreichend Zeit nehmen wollen, vergeben wir Beratungstermine vorzugsweise vormittags. Die zeitliche Dauer der Beratung variiert zwischen 15 und 45 Minuten. Eine entsprechende Bescheinigung für die Schule bzw. den Arbeitgeber stellen wir selbstverständlich kostenfrei aus.
Für den Termin wichtig sind die zu beratende Person (bei Minderjährigen mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten) sowie ein Versicherungsnachweis. Eine Überweisung des behandelnden Zahnarztes ist nicht erforderlich!
Eine kieferorthopädische Beratung ist absolut unverbindlich. Die Kosten der Beratung werden von der Krankenkasse übernommen.
Zur exakten Beurteilung der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung werden sog. Diagnostische Unterlagen erstellt und ausgewertet , um individuell für jeden Patienten die effektivste und bestmögliche Behandlungsstrategie zu erarbeiten. In der Regel handelt es sich bei den diagnostischen Unterlagen um Abformungen der Zähne, spezielle Aufnahmen der Zähne und der Kiefer sowie spezielle Photographien.



Frühbehandlung
Die Kieferorthopädische Frühbehandlung ist eine Sonderform der kieferorthopädischen Behandlung, die dazu dient, Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu korrigieren, um eine weitere ungestörte Entwicklung zu gewährleisten!
Die wohl häufigste Begründung/Indikation für eine kieferorthopädischen Frühbehandlung ist der obere Schmalkiefer, was bedeutet, dass der obere Zahnbogen in Relation zum unteren Zahnbogen zu schmal ist.Oft ist dieser in der Breite nicht ausreichend entwickelte Oberkieferzahnbogen vergesellschaftet mit einer Rücklage des Unterkiefers! Bei korrekter Stellung des Unterkieferkomplexes zeigt sich dann oftmals ein einseitiger oder beidseitiger Kreuzbiss! Stehen die oberen Frontzähne weit vor den unteren, handelt es sich um eine große frontale Stufe!

Stehen bei geschlossener Zahnreihe die unteren Frontzähne vor den oberen, so spricht man von einer progenen Verzahnung! Treffen die oberen und unteren Frontzähne gar nicht aufeinander, wird dieses als offener Biss bezeichnet! Je nach Ausprägung der Abweichung sollte eine kieferorthopädische Frühbehandlung erfolgen! Die Behandlungen erfolgen zu nahezu hundert Prozent mit herausnehmbaren Behandlungsgeräten, die nachmittags und nachts getragen werden! Möglich sind kieferorthopädische Frühbehandlungen ab dem vierten Lebensjahr!
Je nach Schweregrad der Gebiss- und/oder Kieferfehlstellung werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen! Früh erkannte Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer lassen sich oftmals mit einfachen Mitteln beheben! Wir beraten Sie gerne!



Klassische KFO-Behandlung
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Stellt sich im Zuge der Beratung heraus, dass eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, so wird eingehend besprochen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Fehlstellung zu beheben oder zumindest abzumildern.Liegt eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vor, die das Kauen , Sprechen, Abbeißen und/oder Atmen erheblich beeinträchtigt und/oder zu beeinträchtigen droht, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung.
In der Regel finden kieferorthopädische Behandlungen im späten Wechselgebiss und der Hauptwachstumsphase eines Jugendlichen statt und werden für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren beantragt.
Je nach Art der Behandlung und Behandlungsgeräte werden regelmäßige Kontrolltermine vereinbart – meistens im Abstand von vier oder sechs Wochen.



Erwachsenen Behandlung
Die Korrektur von Zahnfehlstellungen jenseits des Kinder- und Jugendalters hat stark zugenommen.
In einer Leistungsgesellschaft, in der mit Attraktivität und sichtbarem Körperbewusstsein Erfolg und gesellschaftliche Anerkennung assoziiert werden, gewinnt selbstverständlich auch der Blick auf die Zähne an Bedeutung.
Die Zunahme an eher ästhetisch bedingten Korrekturen führte zwangsläufig zur Entwicklung ebenfalls ästhetischer Behandlungsgeräte. Inwieweit eine kieferorthopädische Behandlung mit herausnehmbaren transparenten Kunststoffschienen, festsitzenden zahnfarbenen Brackets oder einer Kombination aus beidem die erfolgversprechendste Massnahme darstellt, hängt wesentlich von den Ergebnissen der Diagnostik ab.
Daher gilt auch für die Behandlung eines erwachsenen Patienten:
Lassen Sie sich beraten, informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.